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"Recht haben bedeutet nicht immer Recht bekommen!"

Liebe Kolleginnen!

Liebe Kollegen!

Der Freiheitliche Lehrerverband Österreich ist als Interessensvertretung der Lehrer in Österreich und als Beratungskremium für die Poltik tätig.

Da wir für Sie alle eine gute Rechtsberatung wünschen können Sie diese als Mitglied der Sektion Lehrer der FGÖ erhalten! Dabei besteht durch die Rechtsschutzversicherung eine freie Wahl des Anwaltes. Nätürlich können dort auch allgemeine dienstrechtliche Fragen gestellt werden und vorab vieles geklärt werden.

 

Leistungen für FGÖMitglieder

Amts- und Organhaftpflichtversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • Pauschalversicherungssumme € 75.000
  • Amtshaftpflicht
  • Organhaftpflicht
  • Dienstnehmerhaftpflicht
  • inkl. dienstliche Nutzung von Kraftfahrzeugen auf dem Land und auf dem Wasser
  • dienstliche Haltung von Hunden
  • Weltweit außer USA, Kanada und Australien
  • leichte und grobe Fahrlässigkeit
  • Personen- und Sachschäden

Unfallversicherung

Für jedes Mitglied ist optional entweder eine Haftpflicht – oder Unfallversicherung in der Mitgliedschaft kostenlos inkludiert.

  • bei Dienst- und Freizeitunfall
  • € 50.000 bei über 50% Invalidität
  • € 12.500 bei 25-50% Invalidität
  • € 5.000 bei Unfalltod
  • € 15.000 Bergungskosten
  • € 500 Reha-Pauschale
  • inkl. Unfälle infolge Herzinfarktes
  • inkl. Unfälle infolge Schlaganfalls

Soforthilfe bei Arbeits- und Dienstunfall

Die FGÖ zahlt jedem Mitglied ein Taggeld von € 10,– unter folgenden Voraussetzungen:

  • bei anerkannten Dienstunfällen
  • bei Eigen- und Fremdverschulden
  • € 10,– pro Tag
  • maximal für 30 Tage
  • ab dem 7. Tag Krankenstand rückwirkend ab dem 1. Tag

Beispiele:

  • 6 Tage Krankenstand   = keine Soforthilfe
  • 7 Tage Krankenstand   = 70 Euro
  • 30 Tage Krankenstand = 300 Euro

Bildungsförderung

Pro Jahr € 120 bzw. pro Monat € 10 für den Besuch eines Grundausbildungs– oder Ergänzungslehrganges

Begräbniskostenunterstützung

Bei einem tödlichen Dienstunfall eines Mitglieds, unabhängig von der Verschuldensfrage, wird an die Hinterbliebenen ein Betrag in der Höhe von € 1.000 als Unterstützung ausbezahlt.

 

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